Tipps für die Kommunal- und Europawahlen

Bei einer Wahl kommt es auf jede Stimme an. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll über die politische Zukunft einer Gemeinde, einer Region, eines Landes oder eines Staatenverbunds mitbestimmen können. Daher ist es wichtig, dass Ihre Stimme gültig ist. Aus der Erfahrung wissen wir, dass das Wahlrecht hier einige Hürden bereithält. Gerade ältere Menschen sind insbesondere dann mit der Flut an Hinweisen überfordert, wenn, wie in diesem Jahr, viele Wahlen auf einmal stattfinden. Deshalb haben wir hier einige Hinweise zusammengetragen, was Sie beim Wählen unbedingt beachten sollten.

Für die Briefwahl

Bereits in der vorletzten Woche meldete die „Talpost“, dass schon 2500 Menschen in Lambrecht Briefwahl beantragt haben. Das freut uns sehr, da es auf eine hohe Wahlbeteiligung hoffen lässt. Allerdings ist es gerade bei der Briefwahl wichtig, Folgendes zu beachten:

  • Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen noch nicht abgeschickt haben, tun Sie dies bitte möglichst bald. Alternativ können Sie sie auch am Sonntag direkt im Wahllokal abgeben.
  • Lesen Sie unbedingt ganz genau die bebilderten Hinweise, die den Briefwahlunterlagen beigelegt sind. Legen Sie die Wahlzettel in die dafür vorgesehen Umschläge und achten Sie darauf, dass Sie den Wahlschein für die Kommunalwahl in den Umschlag für die Kommunalwahl legen und den Wahlschein für die Europawahl in den Umschlag für die Europawahl.
  • Wichtig: Die Umschläge müssen verschlossen sein! Ist der Umschlag nicht verschlossen, wird Ihr Stimmzettel zurückgewiesen, da das Wahlgeheimnis nicht gewahrt ist.
  • Ebenfalls wichtig: Der Wahlschein muss unterschrieben sein! Ist der Wahlschein nicht unterschrieben, zählt Ihre Stimme ebenfalls nicht!

Wählen im Wahllokal

  •  Sie können nur im Wahllokal wählen, wenn Sie keine Briefwahl beantragt haben. Gerne können Sie Ihre Briefwahlunterlagen im Wahllokal abgeben; es ist jedoch nicht möglich, noch einmal neue Wahlunterlagen zu erhalten.
  • Auch wenn es im Wahllokal etwas voller sein sollte: Nehmen Sie sich Zeit! Bei so vielen verschiedenen Wahlen ist es leicht, den Überblick über die unterschiedlichen Stimmzettel zu verlieren und möglicherweise gar einen zu vergessen.

Der Stimmzettel

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Ungefähr so sieht die Liste der SPD Lambrecht auf dem Wahlzettel für die Kommunalwahlen aus.

Wenn Sie nicht ohnehin schon per Briefwahl gewählt haben, sollten Sie beim Ausfüllen des Stimmzettels Folgendes beachten:

  • Bei den Stadtrats-, Verbandsgemeinderats- und Kreistagswahlen haben Sie eine bestimmte, auf dem Wahlzettel angegebene Zahl an Personenstimmen, und Sie haben eine Listenstimme. Beispielsweise haben Sie bei den Lambrechter Stadtratswahlen 20 Personenstimmen. Sie können einer Person bis zu 3 Stimmen geben.  Das nennt man kumulieren, vom Lateinischen cumulus (‚Anhäufung‘). Es ist schon oft vorgekommen, dass Personen auf hinteren Listenplätzen in den Stadtrat gekommen sind, weil sie viele Personenstimmen auf sich vereinigen konnten. Wenn Sie bestimmte Personen besonders unterstützen möchten, machen Sie gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch. Achten Sie aber darauf, nicht zu viele Stimmen zu vergeben!
  • Wir empfehlen Ihnen, auf jeden Fall eine Liste zu wählen. Sollten Sie nicht alle Personenstimmen vergeben haben, gehen Ihre verbleibenden Stimmen dann nicht verloren. Sollten Sie aus Versehen zu viele Personenstimmen innerhalb einer Liste vergeben haben, ist Ihre Stimme dann nicht ungültig, da die zu viel vergebenen Personenstimmen einfach abgezogen werden.
  • Sie können über verschiedene Listen hinweg wählen. Wenn Sie z.B. Andrea Musterfrau von der SPD, Gerd Mustermann von der CDU und Alex Muster von der FWG besonders mögen, können Sie jeder dieser Personen jeweils drei Stimmen geben. Das nennt man Panaschieren, vom französischen panacher (‚mischen‘). Dabei ist es allerdings besonders wichtig, dass Sie darauf achten, nicht zu viele Stimmen zu vergeben, denn wenn Sie zu viele Personenstimmen über mehrere Listen hinweg vergeben, ist der Stimmzettel auch dann ungültig, wenn Sie eine Listenstimme vergeben haben. – Bedenken Sie bitte auch, dass die Stimmen, die Sie an Personen aus anderen Listen vergeben, der Liste verlorengehen, der Sie Ihre Listenstimme gegeben haben!
  • Sie haben zwei Möglichkeiten, Personenstimmen zu vergeben: Sie können Kreuze setzen oder Sie können eine Zahl eintragen. Wenn Sie zum Beispiel Andrea Mustermann drei Stimmen geben wollen, können Sie jedes der drei neben ihrem Namen stehenden Kästchen ankreuzen, oder Sie können ins erste Kästchen eine „3“ schreiben. Wichtig ist, dass Sie keine andere Zeichen verwenden (z.B. keine Smileys oder Ähnliches). Im Zweifelsfall kann der Stimmzettel nämlich dann dahingehend interpretiert werden, dass der Wählerwille nicht erkennbar ist. Damit ist der Zettel dann ungültig.
  • Verzichten Sie bitte auf Zusätze zum Wahlzettel. Wenn Sie bei Andrea Mustermann „tolle Frau“ neben Ihren Namen schreiben, ist sie zwar vielleicht geschmeichelt, die Stimme ist aber trotzdem ungültig.
  • Sie können auch Personen streichen, z.B. Andrea Mustermann. Wir raten jedoch davon ab, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, da dann unter Umständen die einzelne Personenstimme, ähnlich wie bei den im letzten Punkt genannten Zusätzen zum Wahlzettel, ungültig sein kann. Wenn Sie eine Person nicht im Rat sehen möchten, machen Sie daher besser von der Möglichkeit Gebrauch, alle Ihre Personenstimmen auf andere Kandidatinnen und Kandidaten zu verteilen.

Ein letzter Tipp

  • Sollten Sie Anhänger/in rechtsextremer, ausländer- und/oder demokratiefeindlicher Parteien sein (die für den Lambrechter Stadtrat zum Glück nicht kandidieren, bei anderen Wahlen aber sehr wohl), ignorieren Sie bitte die hier gegebenen Hinweise und machen Sie immer genau das Gegenteil.